Wurzelspitzenresektion


Macht ein bereits wurzelbehandelter Zahn immer noch Beschwerden oder zeigt sich im Röntgenbild eine chronisch andauernde Entzündung im Knochen, kann der Zahn durch eine Wurzelspitzenresektion (WSR) eventuell trotzdem erhalten werden. 

 

Die Wurzelspitzenresektion eines Zahnes ist nach den geltenden gesetzlichen Kassenrichtlinien die letzte zahnerhaltende Maßnahme. Man versucht  hierbei das erkrankte Gewebe inklusive der Wurzelspitze zu entfernen. Es handelt sich um einen chirurgischen Eingriff mit Zahnfleischschnitt und Abtragung des  Knochens. Die Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings sollte gleichzeitig eine neue Wurzelfüllung in den Wurzelkanal eingebracht werden (Revision), da das alte Material infiziert sein könnte.

 

Risiken

Die Risiken eines solchen Eingriffes ergeben sich aus einer möglichen Nervverletzung (besonders im Unterkiefer), Nachblutung oder Wundheilungsstörungen. Ebenso kann eine Schädigung von Nachbarzähnen, die Eröffnung der Kieferhöhle (im Oberkiefer) mit dem Risiko einer Kieferhöhlenentzündung sowie Narbenbildung im Bereich des Zahnfleischschnittes auftreten. Durch die Reduzierung der Wurzellänge um etwa 1/3 kann es zu einer Lockerung des Zahnes kommen.

 

Wurzelspitzenresektion oder doch Revision ?

Die Entscheidung für eine Wurzelspitzenresektion wird heute oft durch eine veraltete Lehrmeinung und vor allem aus Kostengründen getroffen. Bis zu welcher Größe eine Entzündung an der Wurzelspitze allein durch eine Wurzelbehandlung ausheilen kann, ist in Fachkreisen nach wie vor strittig. Eine Wurzelspitzenresektion ohne gleichzeitige Revision und somit Erneuerung der Wurzelfüllung ist nicht zielführend.

 

Bei der alleinigen und schonenderen Revision bleibt Ihnen die Möglichkeit einer nachfolgenden Wurzelspitzenresektion immer noch erhalten oder ganz erspart. Dabei wird der Zahn wieder eröffnet und das alte Wurzelfüllmaterial entfernt. Wird die Behandlung mit Hilfe eines Mikroskops durchgeführt, können zusätzliche Kanäle, welche für den Misserfolg der Erstbehandlung verantwortlich waren, noch erschlossen werden. Nach ausreichender Desinfektion und Beseitigung der Restbakterien werden die Kanäle nun vollständig neu gefüllt. Der Heilungsverlauf wird röntgenologisch kontrolliert.