Amalgam – (K)ein Problem?

 

Die Problematik von Amalgamfüllungen ist nach wie vor ein stark diskutiertes Thema. Ärzte, Zahnärzte und insbesondere Heilpraktiker sehen sich zunehmend mit der Quecksilberproblematik konfrontiert. Die triviale  Patientenmeinung „ Meine Amalgamplomben sind schon 40 oder 50 Jahre drin und ich lebe immer noch“ muss schrittweise einem größeren Verständnis für die toxische Gesamtbelastung des Körpers durch Amalgam weichen. In unserer Praxis wird Amalgam nicht mehr verwendet. Alternativ bieten wir unseren Patienten Kunststoff, Glasionomerzement, Gold oder Keramikfüllungen an. Nach Entfernung aller Amalgamfüllungen sollte eine Ausleitung von Quecksilber erfolgen.

 

Laut internationalem Minamata-Übereinkommen, welches am 16.08.2017 in Kraft getreten ist, soll die Emission von Quecksilber reduziert werden, da es „eine giftige Chemikalie mit bedeutenden Auswirkungen im Hirn und Nervensystem“ ist. Deshalb werden ab 2020 weltweit keine quecksilberhaltigen Produkte wie Batterien, Lampen, Kosmetika oder Thermometer mehr zugelassen.

 

Ein Skandal ist aber, dass quecksilberhaltige Impfstoffe und Amalgamfüllungen weiterhin erlaubt bleiben sollen.

 

Durch die neue EU-Verordnung 2017/852 soll die Quecksilberemission mit ihren nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt bis 2020 auf ein Minimum reduziert werden.

 

Dentalamalgam wird in Artikel 10 geregelt.

  • Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • Bis zum 1. Juli 2019 legt jeder Mitgliedstaat einen nationalen Plan mit den Maßnahmen vor, die er zu ergreifen beabsichtigt, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern.

In Norwegen und Schweden ist Amalgam bereits seit 2008/2009 verboten, da die moderne Zahnmedizin sehr wohl quecksilberfreie Alternativen kennt. Das Hauptproblem ist eine unzureichend faire Kostenregelung für Krankenkassen, Zahnärzte und Patienten.

 

Die Interessengemeinschaft IG Umwelt Zahnmedizin widmet sich in besonderer Weise diesem Thema und führt konstruktive Gespräche mit Vertretern von Politik, Krankenkassen, Zahnärzten und Patienten zur Reduzierung der Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen. Sie fordert die Bundesregierung auf, in Bezug auf die neue EU-Verordnung eine fortschrittliche und vorbildliche Rolle in Europa einzunehmen und in diesem Zusammenhang am 01.07.2019 ein Amalgam-Verbot zum 01.07.2020 zu beschließen.


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Beachtenswert ist das Resümee auf Seite 130-131
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Umfangreichere Aufklärung zu den Wirkungen von Quecksilber
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