Fragmententfernung


Die Aufbereitung der Wurzelkanäle, also das Ausformen, Erweitern und Reinigen der oft engen und gekrümmten Kanalanteile, stellt trotz moderner Technik nach wie vor ein große Herausforderung für den Behandler dar. Obwohl die Frakturanfälligkeit der Instrumente als minimal angesehen wird, kann es trotzdem bei stark gekrümmten Kanälen zu einer Fraktur der Feile kommen. Ursachen sind im Wesentlichen eine torsionsbedingte Über- bzw. Fehlbelastung der Instrumente. In Ausnahmefällen kann auch ein Materialfehler vorliegen. Aus diesen materialbedingten sowie aus hygienischen Gründen, besteht die Forderung, alle verwendeten Feilen nur einmal pro Patient zu verwenden. 

 

Wenn das Fragment im Kanal verbleibt, besteht immer die Gefahr, dass Restbakterien eine Ausheilung der Entzündung verhindern und die Behandlung somit erfolglos bleibt. Daher muss kritisch geprüft werden, ob die Entfernung des Fragmentes überhaupt möglich ist ohne dem Zahn noch zusätzlich zu schaden. Abhängig vom Durchmesser erkennt man im Röntgenbild ein frakturiertes Instrument an der scharf begrenzten typischen Kontur. Unter Umständen kann man bereits am Röntgenbild erkennen, um welchen Instrumententyp es sich bei dem abgebrochenen Rest handelt.

 

Entfernung eines frakturierten Instrumentes

Zunächst müssen alle Risiken und Alternativen der Entfernung kritisch geprüft werden. Lange Fragmente im oberen und mittleren Kanaldrittel lassen sich folglich leichter entfernen als kurze und tieferliegende. Ein dreidimensionales Röntgenbild DVT trägt zu einer exakteren räumlichen Lagebestimmung und Behandlungsplanung bei. Der Zahnarzt sollte über das entsprechende Equipment (Mikroskop, spezielles Instrumentarium) und eine ausreichende Erfahrung verfügen. Eine Überweisung in eine endodontologische Spezialpraxis wird von der Mehrzahl der Patienten als positiv bewertet und ist keinesfalls ein Armutszeugnis des behandelnden Zahnarztes. 

 

Vorgehen

Nach genügender Anästhesie wird der Zahn mit einem Spanngummi (Kofferdam) isoliert. Das abgebrochene Instrument muss zuerst freigelegt werden, damit eine gute Sichtkontrolle möglich wird. Je nach Instrumententyp gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entfernung. Im Allgemeinen wird das abgebrochene Fragment mit Ultraschall gelockert und anschließend mit einer Schlinge oder einem Röhrchen gefasst und entfernt.

Verschiedene Aufbereitungsinstrumente von links nach rechts: Nikel-Titan-Feile, Headström-Feile, Lentulo

Das Röntgenbild zeigt eine abgebrochene Nickel-Titan-Feile auf ganzer Länge des Wurzelkanales. Sie ließ sich nach Lockerung mit der Schlinge entfernen.

 

Das Röntgenbild zeigt eine abgebrochene Handfeile im oberen Drittel des hinteren Kanals. Sie konnte mit Hilfe des Röhrchens gefasst und entfernt werden.

 

Das Röntgenbild zeigt eine abgebrochene Nickel-Titan-Feile im unteren Drittel des vorderen Kanals. Sie konnte durch Lockerung mit Ultraschall entfernt werden, da die Feile nur im Bereich der Krümmung festgeklemmt war.

Risiken

Das Hauptrisiko besteht in einer Schwächung und Perforation der Kanalwand, wenn zu viel Substanz abgetragen werden muss, um das Fragment freizulegen. Der Defekt kann zwar nachträglich abgedeckt werden, verschlechtert aber die Prognose des Zahnes. Ebenso muss mit einer zusätzlichen Fraktur des Instrumentariums gerechnet werden. Bei ungünstigen anatomischen Verhältnissen kann der abgebrochene Instrumentenrest noch tiefer in den Kanal hinein oder sogar über die Wurzelspitze hinaus geschoben werden.

Die Erfolgsquote einer Fragmententfernung lässt sich aufgrund der vielen Faktoren nie eindeutig abschätzen. Es handelt sich dabei immer um einen Versuch der Erhaltung des Zahnes. Lässt sich das Instrument nicht entfernen, müssen andere Alternativen wie eine chirurgische Wurzelspitzenresektion oder die Entfernung des Zahnes in Erwägung gezogen werden.

 

Kosten

Für gesetzliche Versicherungen ist der Aufwand einer mikroskopischen Fragmententfernung und damit die Erhaltung des Zahnes unwirtschaftlich und wird daher auch nicht übernommen. Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherer übernehmen teilweise oder vollständig bis zum entsprechenden Steigerungssatz die entstehenden Kosten. Prüfen Sie dazu bitte Ihre Vertragsleistungen. Oftmals besteht bei den Analogpositionen hoher Diskussionsbedarf durch die Versicherer. Wenn schwierige anatomische Verhältnisse (mehrere Wurzelkanäle, gekrümmte oder abgeknickte Wurzeln, starke Entzündung) vorliegen oder eine Wurzelspitzenresektion bereits erfolglos durchgeführt wurde, ist die Schwierigkeit und damit der Leistungsfaktor entsprechend gesteigert.