Zahnärztliche Zweitmeinung


Aufgrund des schnellen medizinischen Fortschritts und den umfangreichen technischen Möglichkeiten im Bereich von Zahnerhaltung und Zahnersatz sind viele Patienten berechtigterweise zunächst verunsichert, ob ihr Zahnarzt die richtige Behandlungsmethode ausgewählt hat.

 

Eine Zweitmeinung zur geplanten Behandlung belastet keinesfalls das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Zahnarzt und stellt unter kollegialen Vorraussetzungen keinerlei Problem dar. Es schafft in erster Linie Sicherheit und ein beruhigendes Gefühl für den Patienten. Generell haben Patienten das Recht darauf, eine alternative Diagnose einzuholen. 

 

In unserer Praxis nutzen die Patienten vor allem die professionelle Beratung zum Thema Wurzelbehandlung. Da wir den Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie führen, sind wir bei Know-how und technischer Ausstattung stets auf dem aktuellen Stand.

 

Der Zahnarzt hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse nur wenige Möglichkeiten, den Zahn angemessen endodontisch zu behandeln. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Innovative Methoden und moderne Technik ermöglichen heute eine fortschrittliche Wurzelbehandlung unter mikroskopischer Sichtkontrolle, welche für den Patienten angenehmer und auch schneller verläuft. Je nach Aufwand entstehen privat zu tragende Kosten. Wir informieren Sie natürlich vorab und Sie erhalten einen Kostenvoranschlag.

 

Sind Sie sich also unsicher

  • ob Ihr Zahnarzt alle Vorraussetzungen zu dieser anspruchsvollen Behandlung hat?
  • ob die richtige Behandlungsmethode für Sie ausgewählt wurde?
  • ob alle Faktoren berücksichtigt wurden?
  • ob Sie umfassend aufgeklärt wurden?

Wir informieren Sie vollumfänglich über Ablauf, Risiken, Kosten und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Damit wir uns einen vollständigen Eindruck verschaffen können, bringen Sie wenn möglich eine Röntgenaufnahme zum Beratungsgespräch mit. Somit können unnötige zeit- und kostenaufwendige Doppeluntersuchungen vermieden werden.